ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

II. Urheberrecht

  1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Fotografien nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Fotografien sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
  4. Der Besteller eines Bildes hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind, § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
  5. Bei der Verwertung der Fotografien ist der Fotograf als Urheber des Lichtbildes zu nennen, Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  6. Die Negative (RAW-Daten) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
  2. Bei Terminvereinbarung, jedoch spätestens am Fototermin mit Endverbrauchern ist eine Anzahlung von 100€ sofort in bar bzw per Überweisung fällig. Soweit Preisnachlässe oder Rabatte gewährt werden, gelten gesonderte Bedingungen für die Anzahlung. Die Terminvereinbarung gilt als verbindliche Auftragserteilung seitens des Kunden. Die Annahme des Auftrages durch die Fotografin erfolgt nach Zahlung der Anzahlung. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt für die Fotografin der Auftrag als unverbindliche Vorreservierung. Bei Auftragserteilung durch Geschäftskunden ist grundsätzlich eine Abschlagszahlung von 50 % des Auftragswertes fällig. Geleistete Anzahlungen werden bei Stornierung nicht zurückerstattet. Gekaufte Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Gutscheinen erfolgt keine Barauszahlung.
  3. Bei neuen Geschäftskunden wird bei mindestens den ersten drei Aufträgen nur Barzahlung bzw Vorkasse akzeptiert. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 8 (in Worten: acht) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Von Endverbrauchern wird nur Barzahlung, Überweisung und Paypal akzeptiert, Kredit- und ec-Karten werden nicht angenommen.
  4. Endverbraucher haben spätestens bei Bestellung der Endprodukte den Kaufpreis vollständig zu zahlen.
  5. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten oder abzuholenden Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
  6. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die aufbewahrten Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung kann er den Auftraggeber kontaktieren und ihm die Negative zum Kauf anbieten.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotografien nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
  4. Die Zusendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
  2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Fotografien zur Auswahl, hat der Auftraggeber innerhalb 60 Tage die Auswahl der Fotografien mitzuteilen, um den Auftrag abschließen zu können.
  2. Liefertermine für Fotografien sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. In der Regel beträgt die Lieferzeit ca. 8 – 10 Wochen ab Datum des Fototermins. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Fotografien des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

  1. Die Bearbeitung von Fotografien des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Fotografien des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

X. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Fotografien des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Fotografien im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.